Was schon geschrieben wurde:

Montag, 10. März 2014

Datendiebstahl & unseriöses Jobangebot: Ute Schmitz Personaldienstleistungen

Datendiebstahl mit unseriösem Jobangebot. Dahinter steckt das andrehen wollen einer Schrottimmobilie, jedoch KEIN Jobangebot. Das Jobangebot, ist nur der Köder!

Von: andpriet[at]movistar.es
Antwort an: larisa.iost[at]aol.de (
EMail Adresse wurde bereits von o2 gelöscht!)
Datum: ---, 9 Mar 2014 22:16:59 GMT
An: Lady of Light
x-mozilla-localizeddate: 09.03.2014 23:16
reurnpath: andpriet[at]movistar.es
received: from smtp.movistar.es ([86.109.99.135]) by mx-ha.xxx.net (mxXXX005) with ESMTP (Nemesis) id 0LbPRK-1X2wWv1Kck-00kv7J for ; Sun, 09 Mar 2014 23:17:15 +0100
received: from p3 (132.180.216.26) by smtp.movistar.es (8.6.117.05) (authenticated as andpriet@movistar.es) id 530DC71C00604E3D for lady_of_light@xxx.com; Sun, 9 Mar 2014 22:17:14 +0000
x-mailer: Microsoft Outlook Express 6.00.2800.1106

Guten Tag XXX XXX,

wir, die Ute Schmitz Personaldienstleistungen eröffnen eine neue Niederlassung in Ihrer Umgebung und wir sind offen für neue Bewerbungen. Einige Tätigkeiten sind auch von zu Hause machbar, so mit können Sie in jedem Alter und auch nur kurzfristig zeitlich verfügbar sein. Wir sind eine personenbezogene Firma und haben Ihnen folgende Einstigesmöglichkeiten an zu bieten:

- Arbeit von zu Hause
- Analyst/in
- Datenbank-Administrator/in
- Event-Manager/in
- Koch/Köchin

urs.schon@aol.de (
EMail Adresse wurde bereits von o2 gelöscht!)

Mit freundlichen Grüßen


Ich verweise auf das DEUTSCHE Strafrecht, demnach ist Datendiebstahl wie auch versuchter Betrug gemäß StGB § 202a, § 242 sowie § 263 strafbar. Alleine der Versuch ist strafbar! §243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.
Mit einer Freiheitsstrafe von 1 bis zu 10 Jahren, in minder schweren Fällen 6 Monaten bis 5 Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
Die §§ 43a und 73d sind anzuwenden wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt. §73 ist auch anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.

Im Übrigen, ist eine Person diesen Namens hier nicht bekannt. Soll heißen: das ist NICHT der Account von der Person mit deren Namen Sie meinen müssen mich anzuschreiben!
So bald ich herausfinde, wer das ist, werde ich ihr mit Freuden mitteilen, was so mit ihrem Namen und ihren Daten betrieben wird.

Oh und noch etwas: ich bin behindert, also Arbeitsunfähig und lasse mich auf keine Bauernfängerei ein, denn nichts anderes ist das, was Sie da betreiben. Ich habe weder Geld noch Interesse das ich Ihnen in Ihren gierige Rachen für Schrottimmobilien werfen könnte!
Unterlassen Sie es, mich weiterhin mit Ihren falschen Daten und unseriösen Angeboten zu ködern!
Und noch etwas: Ihre EMail finden Sie jedesmal im Internet wieder ... egal wie oft Sie es bei mir versuchen und glauben ich sei eben jene Person, ich erkenne Betrug und Datendiebstahl, , wenn ich ihn sehe und ich mache ihn öffentlich!

Keinen schönen Tag.

Lady of the Light

2 Kommentare:

  1. Danke Sie haben mir geholfen , ich habe die Adresse eingegeben und bin auf Ihren Beitrag gestossen. Ich habe mir schon gedachst das es nicht echt ist .

    Grüße Nicole

    AntwortenLöschen
  2. Bitte - gern geschehen. Dafür war und ist es auch gedacht: anderen zu helfen und nicht in die Falle tappen zu lassen ;).

    Gruß

    Lady of the Light

    AntwortenLöschen

Hallo,

danke für Deinen Kommentar. Ich werde ihn als bald als möglich überprüfen und -- je nach Inhalt Deines Kommentars -- freigeben.
Das kann einige Tage dauern, da ich nicht jeden Tag an meinem PC sitze :).
Sei also bitte nicht enttäuscht, wenn Dein Kommentar nicht sofort oder noch am selben Tag erscheint.

Kaoi Masteres

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