Was schon geschrieben wurde:

Donnerstag, 25. Juni 2015

eGK OHNE Foto

Wer glaubt, das die eGK mit Foto eine Pflicht ist, der irrt sich. Sicher, die Krankenkassen bestehen darauf, das man ein Foto einreicht, aber es ist KEIN Muß! Man kann diesen Zwang sehr gut umgehen. Ich hatte mir ein Muster von Andreas W. Ditze geholt, das er unter eGK ohne Foto allen zur Verfügung stellt.
Mit diesem Musterschreiben und dem, was ich auf der Seite Stoppt die e-card erhalten hatte, kam ich nicht mit einem Widerspruch durch.
Deswegen berief ich mich auf die Verweigerung aus religiösen Gründen. Meine Krankenkasse (AOK) verlangte von mir darauf hin, daß ich meinen Glauben offen legte und genau begründe wieso ich mich verweigere, ein Foto für die eGK einzureichen.
Ich holte mir Rat und Hilfe bei den beiden angegeben Seiten. Der Widerspruch wurde 2x abgelehnt und kam schließlich vor dem Widerspruchsauschuss meiner Kasse. Heute erhielt ich dann endlich meine eGK OHNE Foto. Es gibt also durchaus eine Möglichkeit und man ist nicht verpflichtet, wie man es euch weismachen will, ein Foto für die eGK einzureichen.
Falls noch jemand Probleme mit seiner Krankenkasse hat, stelle ich hier jetzt mein Schreiben an meine Kasse zu eurer Verfügung und wünsche jedem Erfolg mit diesem Widerspruch oder dem von Andreas W. Ditze. Meine Vorlage darf gerne den eigenen Umständen angepasst werden.


Widerspruch zu der eGk mit Foto

(Name einsetzen)
(Versichertennummer einsetzen)

Guten Tag,

Sie teilten mir mit, dass der Gesetzgeber Sie verpflichtet hätte, neuartige Krankenversichertenkarten mit meinem Foto herauszugeben. Worauf ich mich auf eine Verweigerung aus religiösen Gründen berief. Hierauf wurde mir mitgeteilt, daß ich meinen Glauben und alles dazu gehörige offenlegen müsse und dieses dann geprüft werde.

In Artikel 4 des Grundgesetzes steht:
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

Das heißt, das Sie mich gar nicht dazu fragen oder gar nötigen dürften, meinen Glauben offen zu legen.

Ich bitte darum, mein im Grundgesetz verankertes Recht zu respektieren und zu akzeptieren, ebenso meinen Widerspruch zu der Abgabe eines Fotos aus religiösen Gründen. Wie ich mehrfach gelesen habe, ist dies ein zulässiger Verweigerungsgrund.

Abschließend nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass meine Krankenkassenbeiträge weiterhin jeden Monat vertragsgemäß entrichtet werden und ich daher auch von Ihnen vertragstreues Verhalten fordere. Wenn Sie sich dazu nicht in der Lage sehen, sollten Sie den Vertrag ordentlich kündigen, anstatt mich mit weiterem Schriftverkehr oder durch das Ausüben von Druck in dieser Sache zu belästigen.


Mit freundlichen Grüßen

__________________________
(Name einsetzen)
Ort, Datum

Pishing Versuch: Guild Wars 2

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Mittwoch, 3. Juni 2015

Trojaner Warnung: OnlinePay24 AG: Automatische Kontoabbuchung konnte nicht durchgeführt werden

Es ist mal wieder soweit. Die Idioten mit ihrer betrügerischen Einschüchterungsmasche sind unterwegs, die versuchen den heimischen PC oder was auch immer mit einem Trojaner in einer zip Datei zu kapern um an die Daten zu gelangen, die man so sicher glaubt, und auch sind, solange man nicht die zip Datei und deren Inhalt mit dem Trojaner öffnet.
Dieses Mal wird mit der Staatsanwaltschaft gedroht ... hui, Fortschritt. Wußte nicht, das die Staatsanwaltschaft neuerdings dafür zuständig ist? Dachte bisher immer, das die Gläubiger zu einem Richter gehen oder besser erst ein Inkasso einschalten und dann zu einem Richter gehen ... aber auch gut. Dann ist es jetzt eben die Staatsanwaltschaft.

Der Inhalt der Mail lautet wie folgt:


Mail Absender bei mir: kataivadasz@orosnet.xxx (kann variieren)
Sehr geehrter Kunde XXX XXX,

Sie haben eine nicht beglichene Forderung bei unseren Mandanten OnlinePay24 AG. Ihr Kreditinstitut hat die Lastschrift zurück buchen lassen.

Die Zahlung erwarten wir bis spätestens 05.06.2015. Aufgrund des andauernden Zahlungsausstands sind Sie verpflichtet zusätzlich, die durch unsere Tätigkeit entstandenen Gebühren von 20,94 Euro zu tragen. Namens und in Vollmacht unseren Mandanten ordnen wir Ihnen an, die noch offene Gesamtforderung schnellstens zu bezahlen. Bei Rückfragen oder Reklamationen erwarten wir eine Kontaktaufnahme innerhalb von drei Tagen. Die detaillierte Forderungsausstellung, der Sie alle Positionen entnehmen können, ist beigefügt. Nach Ablauf der Frist wird die Akte dem Staatsanwalt und der Schufa übergeben.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt Schumacher Timo

Wirklich zu dumm, daß ich den Rechtsweg kenne und auf Grund des Inhalts und der Unkenntnis sowie einigen anderen fehlenden Merkmalen breit Grinsen mußte.

Solltet ihr diese Mail erhalten, verfallt nicht gleich in Panik, sondern löscht diese Mail und lehnt euch entspannt zurück. Der Rechtsweg in Deutschland ist nicht der -- soweit mir bekannt ist -- das man als Gläubiger zu einem Staatsanwalt rennt, sondern zu erst ein Inkassobüro einschaltet, das auch die restlichen rechtlichen Wege einleitet um an das Geld des Schuldners zu erhalten.
Die einzige Frage, die ich mir stelle ist die, wie dieses Aasgeier an die realen Namen ihrer Opfer gelangen.

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