Ich frage mich, ob die Flachpfeifen eigentlich irgendwann mal intelligenter werden, also dazulernen?, oder ob sie so dumm geboren wurden und einfach kein Gehirn haben um zu lernen?
Na ja, Dummheit stirbt bekanntlich nicht aus - leider wächst sie nur an. Und, wenn man es mal genauer betrachtet, steckt hinter dem ganzen Mist immer ein und die selbe Person/en. Es ist die gleiche Ausdrucksweise,
die gleiche Art zu tippen und so weiter ...
Ich weiß, in meinem Fall mittlerweile jedenfalls, wer dahinter steckt ... und, daß ich langsam so richtig sauer bin und diese Blitzbirnen unangespitzt in den Boden rammen will, Aber, dann würde ich den Cops und der Staatsanwaltschaft ihren Spaß verderben, und die freuen sich darüber ganz sicher. Vor allem auch deswegen, weil ich immer so viele schöne brauchbare Daten mitgeschickt bekomme ... woran die Klappspaten und Vollpfosten natürlich nicht denken. Halten sich für gaaanz clever ... und unantastbar und bla bla bla *gähn* -.-
Hier der aktuelle Fall von Datendiebstahl - vorangehend: meine Antwort/Reaktion auf diesen Schwachsinn:
Anzeige wegen illegaler Datenbeschaffung läuft. Danke für die IP, die Kripo freut sich darüber sicherlich genauso wie die Staatsanwaltschaft. Glaub ja nicht, das DU anonym bist. Da ich ein guten Mailclienten habe, wird mir deine IP auch gleich mitgeschickt und noch so einiges an brauchbaren Daten mehr. Nett, nicht wahr?
Das gilt im übrigen nicht nur für diese Mail, sondern für alle anderen die ihr mir so geschickt habt und schicken wollen würdet.
Ihr versucht der falschen Person ans Bein zu pinkeln! Ich weiß genau, wer IHR seid und woher ihr diese falschen Daten habt. Dumm gelaufen.
Laßt es in Zukunft besser bleiben, es geht für EUCH eindeutig nach hinten los! Aber, wer auf Ärger mit der Justiz und einigem mehr steht? Bitte schön. Soll hinter her keiner behaupten, er sei nicht gewarnt worden.
Im Übrigen:
Nach DEUTSCHEM Strafrecht ist Datendiebstahl wie auch versuchter Betrug gemäß StGB § 202a, § 242 sowie § 263 strafbar. Alleine der Versuch ist strafbar! §243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.
Mit einer Freiheitsstrafe von 1 bis zu 10 Jahren, in minderschweren Fällen 6 Monaten bis 5 Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
Die §§ 43a und 73d sind anzuwenden wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt. §73 ist auch anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.
Schöne Grüße auch an die "ehemaligen" Flat4Free Inhaber, und: noch viel Spaß mit der Justiz!
Keinen schönen Tag
Lady of the Light
Am 28.10.2013 22:57, schrieb Online Arbeitsagentur:
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